Medizinische Ausnahmegenehmigung
Therapeutic Use Exemption - TUE
Die Einnahme von Medikamenten oder die Anwendung von Methoden zum Zwecke der Leistungssteigerung sind im Sport verboten. Was verboten ist, steht auf der jeweils aktuellen „Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA“.
Natürlich kann es vorkommen, dass die Anwendung von verbotenen Substanzen oder Methoden aufgrund von Erkrankung oder Verletzung nicht zu vermeiden ist. Für diesen Fall ist es möglich, einen „Antrag auf „Medizinischen Ausnahmegenehmigung (TUE)“ zu stellen. Die TUE bescheinigt, dass die verbotene Substanz oder Methode aus medizinischen Gründen ausnahmsweise über einen bestimmten Zeitraum angewandt werden darf. Wo der TUE-Antrag mit welchen Dokumenten eingereicht werden muss, hängt davon ab, ob der betroffene Athlet „Nationaler oder Internationaler Athlet“ ist, was in der unten stehenden „DLV-Definition“ nachzulesen ist.
Ein TUE-Antrag muss eingereicht werden, wenn der antragstellende Athlet
a) an einem Internationalen Wettkampf gemäß der „Liste der Internationalen Wettkämpfe des Internationalen Leichtathletik-Verbandes IAAF“ nachzulesen ist, teilnehmen möchte, oder
b) Mitglied des IAAF-Registered Testingpools (IAAF-RTP)
ist. Hierbei sind die aktuellen „IAAF Anti Doping Regulations“ und die „Advisory Note TUE“ zu beachten.
Alle anderen Anträge sind an die Nationale Anti Doping Agentur - NADA zu richten. Die NADA hat die Anforderungen an einen TUE-Antrag im „Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen“ festgelegt.
Handelt es sich um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association - WMA mit dem „WMA-TUE-Antrag“ eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind.
Einen schematischen Überblick und weitere Details zum Verfahren der Beantragung einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung gibt die „DLV-Checkliste Medizinische Ausnahmegenehmigungen“ sowie die „NADA-Checkliste Testpool-TUE-Pflicht“.