Substanzen und Medikamente - Anti-Doping - Referate und Ressorts - Deutscher Leichtathletik-Verband

Substanzen und Medikamente

Die Einnahme von Medikamenten zur Leistungssteigerung im Sport ist verboten. Der Grund für dieses Verbot ist, dass Medikamente Substanzen enthalten können, die nicht nur die Leistung steigern und damit dem Fair Play des Sports widersprechen, sondern dass diese Substanzen Nebenwirkungen aufweisen, die für den Menschen gesundheitsschädlich sind.

Die Verbotsliste
Die WADA veröffentlicht jedes Jahr eine Liste, auf der die verbotenen Substanzen und Methoden gelistet sind. Eine Substanz oder Methode wird immer nur dann auf die Verbotsliste genommen, wenn sie leistungssteigernd ist, die Gesundheit gefährdet und dem Fair Play-Geist des Sports widerspricht.

Die aktuelle Liste gilt jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember. Es ist immer lohnenswert, eine neue Liste mit der alten zu vergleichen, da sich jährlich Änderungen ergeben.

Der offizielle Wortlaut der Verbotsliste wird von der WADA in englischer und französischer Sprache veröffentlicht. Bei Unstimmigkeiten zwischen der englischen und französischen Fassung ist die englische Fassung maßgebend. Der DLV empfiehlt zur Vermeidung von Fehlern oder Unklarheiten immer auch die englische Originalversion „WADA - The Prohibited List“ zu Rate zu ziehen, da diese allein verbindlich ist.

Die amtliche, offizielle Übersetzung des Bundesministeriums des Inneren wird veröffentlicht, sobald diese vorliegt.

 

WADA-Liste verbotener Wirkstoffe und Methoden 2010 - gültig ab 01.01.2010

• WADA-The 2010 Prohibited List (pdf Englisch)
• WADA-Verbotsliste 2010 – NADA-Zusammenfassung der Änderungen  (pdf Deutsch)
• WADA-Explanatory Note 2010 (pdf Englisch)
• WADA Additional Info Pseudoephedrine 2010 (pdf Englisch)
• WADA Fragen und Antworten zur Verbotsliste 2010 (pdf Englisch)
• The 2010 Monitoring Program (pdf Englisch)

Medikamentenanfragen
Ob ein Medikament eine verbotene Substanz enthält, sollten Sie mit Ihrem Arzt besprechen. Auch die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) zeichnet sich für Medikamentenanfragen zuständig. Sie hat eine Beispielliste zulässiger Medikamente entwickelt und die Medikamentendatenbank „NADA-med“ eingerichtet, die es ermöglicht, schnell Auskunft über die Zulässigkeit eines bestimmten Präparates zu erhalten. Sollte ein Medikament nicht aufgeführt sein, sind Anfragen direkt an die Medizinische Abteilung der NADA, E-Mail: medizin@nada-bonn.de.
• NADA-med (Medikamentendatenbank) (www.nada-bonn.de/nadamed/)
• NADA-Beispielliste zulässiger Medikamente 2010 (pdf)
• NADA-Formular Medikamentenanfrage (pdf)
 
Medizinische Ausnahmegenehmigung
Sollten Sie erkrankt, verletzt oder auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen sein, müssen Sie natürlich nicht mit Sport aufhören. Es ist dann aber notwendig, eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) für die Anwendung Ihres Medikamentes zu beantragen. Wie das geht, erfahren Sie in der Rubrik Medizinische Ausnahmegenehmigungen.