10.04.2006 | DLV News | Volker Wollschläger
Meldung von Ausländern für Meisterschaften
Der Bundesausschuss Wettkampforganisation hat am 7. April beschlossen, dass mit der Meldung von Ausländern zur Teilnahme an Deutschen Meisterschaften folgende verpflichtende Erklärung abzugeben ist:
"Wir versichern, dass der/die Athlet/-in seit zwei Jahren seinen/ihren Lebensmittelpunkt im Verbandsgebiet des DLV hat und im laufenden und/oder vergangenen Jahr nicht an Meisterschaften seines/ihres Heimatlandes teilgenommen hat oder bei internationalen Veranstaltungen im Sinne von Regel 1 IWR oder § 6 Nr. 2.1 - 2.11 bzw. 3.4 LAO für ihr Heimatland gestartet ist."
Diese Erklärung ist entweder auf der Meldung oder mit der Meldung schriftlich abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei falschen Angaben ein Verstoß gegen die vom DLV erlassenen Bestimmungen bzw. gegen die anerkannten Grundsätze sportlichen Verhaltens im Sinne der RVA-DLV gesehen wird.
Volker Wollschläger, Vorsitzender Bundesausschuss Wettkampforganisation